Die Gewerbeabfallverordnung

Informationen für Abfallerzeuger
die Gewerbeabfallverordnung bringt umfangreiche Änderungen für Abfallerzeuger mit sich.
Folgende Fraktionen sind fortan im Betrieb getrennt zu erfassen:
- Papier • Pappe • Kartonagen
- Glas
- Kunststoffe
- Metalle
- Holz
- Textilien
- Bioabfälle
- evtl. weitere gewerbliche und industrielle Abfälle
Gleiches gilt für Bau- und Abbruchabfälle
Diese sind bereits auf der Baustelle in folgende Abfallfraktionen zu trennen.
- Glas
- Kuststoffe
- Metalle
- Holz
- Dämmaterial
- Bitumengemische
- Baustoffe auf Gipsbasis
- Beton
- Ziegel
- Fliesen und Keramik
Unter anderem sind Abfallerzeuger verpflichtet, die Getrennthaltung bzw. Abweichungen von dieser Pflicht (z.B. aus Platzmangel) zu dokumentieren.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einhaltung Ihrer Pflichten als Abfallerzeuger.