Entsorgung von KMF-Mineralfaserplatten

Was sind KMF-Mineralfaserplatten
KMF steht für “Künstliche Mineralfasern” – andere Bezeichnungen lauten Odenwald-Deckenplatten, Mineralfaserverbundplatten oder Akustik-Dämmplatten/-Deckplatten.
Grundsätzliches zur Entsorgung
Eine gemeinsame Entsorgung mit Glaswolle, Steinwolle, Mineralwolle und ähnliche Isolier-/Dämmstoffe (AVV 17 06 03*), ist nicht zulässig, da KMF-Mineralfaserplatten in einer Untertagedeponie beseitigt werden müssen.
Anlieferung und Entsorgung
Die KMF-Mineralfaserplatten müssen in KMF-Säcke (gem. TRGS 521, max. 1,5 m³) verpackt angeliefert werden. Diese Säcke müssen gekennzeichnet und reißfest sein. Sie dürfen keinerlei Beschädigungen aufweisen.
Säcke mit KMF-Mineralfaserplatten müssen zusätzlich außen mit einem Schriftzug „KMF-Platten“, z. B. mit einem roten wasserfesten Stift, gekennzeichnet werden.
Nicht gefährliche KMF-Mineralfaserplatten müssen ebenfalls, sofern eine Rücknahme vom Hersteller ausgeschlossen ist, den gleichen Entsorgungsweg nehmen.
Bitte beachten Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutzrichtlinien.
Schutzmaßnahmen
Selbstverständlich erhalten Sie bei uns die notwendigen KMF-Säcke (Größe 0,7 m³) und Arbeitsschutzausrüstung (z. B. Brille, Schutzanzug usw.)